Wissenschaftliches Gutachten zur tolerierbaren oberen Aufnahmemenge für Vitamin E
Die EFSA bestätigt 2024 eine Obergrenze von 300 mg α-Tocopherol täglich für Erwachsene. Sie berücksichtigt alle Zufuhrquellen und nennt wichtige Ausnahmen.
Fragestellung und Bewertungsgrundlage
Im Auftrag der Europäischen Kommission überprüfte die EFSA 2024 die tolerierbare obere Aufnahmemenge, kurz UL, anhand systematischer Literaturreviews. Die Bewertung betrifft α-Tocopherol, das die EFSA als einzige essenzielle Vitamin-E-Form anerkennt.
Im Mittelpunkt standen Störungen der Blutgerinnung und Blutungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Prostatakrebs. Für die Ableitung blieb die Wirkung auf die Blutgerinnung mit erhöhtem Blutungsrisiko entscheidend. Die EFSA fand keine neue Evidenz, die die Dosis-Wirkungs-Beziehung besser beschreibt, und behielt die zuvor festgelegten Obergrenzen bei.
Obergrenzen und Mengenbezug
Die Werte beziehen sich auf alle stereoisomeren Formen von α-Tocopherol, also dessen unterschiedliche räumliche Formen, aus allen Nahrungsquellen einschließlich Nahrungsergänzung. Sie sind keine empfohlene Tageszufuhr und keine individuelle Supplementdosis.
| Alters- oder Personengruppe | UL in mg α-Tocopherol pro Tag |
|---|---|
| 4–6 Monate | 50 |
| 7–11 Monate | 60 |
| 1–3 Jahre | 100 |
| 4–6 Jahre | 120 |
| 7–10 Jahre | 160 |
| 11–14 Jahre | 220 |
| 15–17 Jahre | 260 |
| ab 18 Jahren | 300 |
| Schwangere | 300 |
| Stillende | 300 |
Für wen diese Werte nicht gelten
Die EFSA nimmt vier Gruppen ausdrücklich vom Geltungsbereich der ULs aus:
- Personen unter Antikoagulanzien oder Thrombozytenhemmern wie Aspirin, also Medikamenten, die die Blutgerinnung beeinflussen;
- Patienten in kardiovaskulärer Sekundärprävention, also nach bereits aufgetretenen Herz-Kreislauf-Erkrankungen;
- Patienten mit Vitamin-K-Malabsorptionssyndromen, bei denen die Aufnahme von Vitamin K gestört ist;
- Patienten mit spezifischen Erkrankungen, die einen Vitamin-E-Mangel verursachen.
Eine Supplementation dieser ausgenommenen Gruppen ordnet die EFSA der medizinischen Betreuung zu. Die genannten Obergrenzen sind für sie kein allgemeiner Sicherheitsmaßstab.
Grenzen der Bewertung
Die Gesamtevidenz reicht nach Einschätzung der EFSA nicht aus, um zum Zusammenhang zwischen α-Tocopherolzufuhr und Prostatakrebsrisiko eine Schlussfolgerung zu ziehen. Das ist kein Nachweis eines fehlenden Risikos. Unterschiedliche Angaben in Lebensmittelzusammensetzungsdaten und auf Produktkennzeichnungen erschweren zudem die Schätzung der α-Tocopherolzufuhr.
Fazit
Das Gutachten bestätigt altersabhängige Obergrenzen mit klar definiertem Formen- und Zufuhrbezug. Die Gerinnungswirkung bleibt maßgeblich; die ausdrücklich ausgenommenen Patientengruppen und die verbleibende Unsicherheit gehören zur Einordnung.
Die allgemeine Einordnung bietet der Hauptartikel Vitamin E: Warum Zellschutz und Fette es brauchen.