Wissenschaftliches Gutachten zur tolerierbaren oberen Aufnahmemenge für Folat
Die EFSA bewertet Obergrenzen für zugesetzte Folatformen. Für Erwachsene nennt sie zusammen 1000 µg pro Tag; natürliche Nahrungsfolate sind davon ausgenommen.
Grundlage der Bewertung
Im Auftrag der Europäischen Kommission aktualisierte die EFSA die tolerierbare obere Aufnahmemenge, kurz UL, anhand systematischer Literaturreviews. Im Mittelpunkt standen Nervenschäden bei Vitamin-B12-Mangel, nachlassende geistige Leistungsfähigkeit bei niedrigem Vitamin-B12-Status sowie Dickdarm-/Enddarmkrebs und Prostatakrebs. Vitamin B12 wird auch Cobalamin genannt.
Als kritischen Effekt für die Ableitung verwendet die EFSA das Risiko fortschreitender neurologischer Symptome bei Cobalaminmangel. Zugleich bewertet sie die Gewissheit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Folsäureaufnahme und der Verschlimmerung solcher Symptome als niedrig.
Für welche Folatformen die Obergrenzen gelten
Die Werte beziehen sich auf die kombinierte Zufuhr von Folsäure, (6S)-5-Methyltetrahydrofolsäure-Glucosaminsalz und L-5-Methyltetrahydrofolsäure-Calciumsalz. Die beiden letztgenannten Formen werden kurz als 5-MTHF-Salze bezeichnet.
Erfasst werden diese Formen aus angereicherten Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln unter den zugelassenen Verwendungsbedingungen. Die Obergrenze gilt für ihre Summe, nicht einzeln für jede Form. Natürlich vorkommende Folate in Lebensmitteln sind nicht einbezogen. Ein UL ist keine empfohlene Einnahmemenge.
| Altersgruppe oder Lebensphase | UL für die erfassten zugesetzten Formen zusammen |
|---|---|
| 4–6 Monate | 200 µg pro Tag |
| 7–11 Monate | 200 µg pro Tag |
| 1–3 Jahre | 200 µg pro Tag |
| 4–6 Jahre | 300 µg pro Tag |
| 7–10 Jahre | 400 µg pro Tag |
| 11–14 Jahre | 600 µg pro Tag |
| 15–17 Jahre | 800 µg pro Tag |
| Erwachsene | 1000 µg pro Tag |
| Schwangere | 1000 µg pro Tag |
| Stillende | 1000 µg pro Tag |
Unsicherheiten und Grenzen
Für einen positiven ursächlichen Zusammenhang hoher Folatzufuhr mit Dickdarm-/Enddarmkrebs oder Prostatakrebs reicht die Evidenz laut EFSA nicht aus. Auch zum Zusammenhang mit beeinträchtigter geistiger Leistungsfähigkeit bei niedrigem Cobalaminstatus lässt sich keine Schlussfolgerung ziehen. Das belegt weder einen solchen Schaden noch dessen grundsätzlichen Ausschluss.
Zudem liegen nur wenige Daten darüber vor, wie viele folathaltige angereicherte Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel europäische Bevölkerungen tatsächlich verzehren. Diese Lücke begrenzt die Einschätzung der Aufnahme.
Fazit
Die EFSA-Obergrenzen haben einen klar begrenzten Geltungsbereich: die Summe bestimmter zugesetzter Folatformen. Sie sind keine persönlichen Dosierungsziele. Weitere Einordnung bietet Vitamin B9: Warum Folat für Blut, Zellen und Schwangerschaft wichtig ist.